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Information des GVU: Entfernung von überhängenden Ästen im Luftraumprofil...

Veröffentlichungsdatum30.06.2026Lesedauer1 MinuteKategorienGemeinde, Umwelt, ...
Infofoto GVU Bäume und Sträucher störende

Bäume Sträucher Überhang Straße

Information des GVU St. Pölten

Immer wieder kommt es vor, dass Zufahrten durch Bäume und Sträucher beeinträchtigt werden, deren Äste von Privatgrundstücken in den öffentlichen Verkehrsraum ragen. Davon betroffen ist nicht nur der allgemeine Straßenverkehr, sondern insbesondere Müllfahrzeuge und Einsatzfahrzeuge, die aufgrund ihrer Fahrzeughöhe auf ausreichend Freiraum angewiesen sind.

Auch Gehsteige werden häufig durch überhängende Äste eingeschränkt. Dadurch werden Fußgängerinnen und Fußgänger, Radfahrende, Personen mit Kinderwägen sowie weitere Verkehrsteilnehmende behindert.

Gemäß § 91 der Straßenverkehrsordnung (StVO 1990) sind Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer verpflichtet, Bäume und Sträucher so zurückzuschneiden, dass diese nicht in Gehsteige, Straßen oder Wege hineinragen.

Folgende Mindesthöhen des Luftraumprofils sind einzuhalten:

  • Über Fahrbahnen: mindestens 4,50 m
  • Über Gehsteigen: mindestens 2,20 m

Grundgrenzengrafik Sträucher & Bäume

Quellenangabe: GVU St. Pölten- Pauer Marie Sophie

Wir ersuchen alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, ihre Bäume und Sträucher regelmäßig zu kontrollieren und gegebenenfalls zurückzuschneiden.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und die gute Zusammenarbeit!

 


Gemeinde Inzersdorf-Getzersdorf
Dorfstraße 20, 3131 Inzersdorf, Tel. 02782/831 66
E-mail: gemeinde@inzersdorf-getzersdorf.at, Internet: www.inzersdorf-getzersdorf.gv.at