KM NÖLR VogelgesundheitsVO - Festlegung eines HPAI-Risikogebietes

KalenderAushang: 02.04.2026

Kundmachung gem. § 2 Abs. 1 Z 6 der Vogelgesundheitsverordnung, BGBl. II Nr. 303/2024, zur Festlegung eines HPAI-Risikogebietes 2025/2026

Aufgrund des Rückgangs der positiven H5N1-Wildvogelfälle ist ganz Österreich ab dem 04. April 2026 als Gebiet mit erhöhtem Risiko definiert. 

Es sind jedoch weiterhin die Maßnahmen gemäß § 8 Abs. 3 der Vogelgesundheitsverordnung einzuhalten (siehe Kundmachungsdetails).

Die aktuelle Situation ist auf der Homepage des Landes NÖ dargestellt.

Details der Kundmachung entnehmen sie bitte der PDF-Datei: