Bauamt

Das Bauamt unserer Gemeinde ist Ihre zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund ums Bauen, Planen und Wohnen. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung Ihres Bauvorhabens und beraten Sie zu den geltenden Vorschriften und Rahmenbedingungen.

Zu unseren Aufgaben zählen insbesondere die Prüfung und Genehmigung von Bauansuchen, die Auskunft zu Bebauungsbestimmungen sowie die Überwachung der Einhaltung baurechtlicher Vorschriften. Darüber hinaus sind wir für die örtliche Raumplanung zuständig und betreuen unter anderem den Flächenwidmungs- und Bebauungsplan.

Unser Ziel ist es, Bauwerberinnen und Bauwerber bestmöglich zu begleiten und gleichzeitig eine geordnete und nachhaltige Entwicklung unserer Gemeinde sicherzustellen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne persönlich, telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

Arten von Bauvorhaben

Die niederösterreichische Bauordnung (Landesgesetz) unterscheidet prinzipiell bei Bauvorhaben zwischen bewilligungs-, anzeige- und meldepflichtigen Vorhaben.

Ablauf bewilligungspflichtiger Bauvorhaben (§ 14 NÖ Bauordnung)
Nachdem alle geforderten Unterlagen bei der Baubehörde eingelangt sind, werden diese einer Vorprüfung durch den Bausachverständigen unterzogen. Führt die Vorprüfung zu keinerlei Abweisung des Antrages, werden seitens der Baubehörde in den meisten Fällen die Parteien und Nachbarn nachweislich vom Bauvorhaben informiert und darauf hingewiesen, dass diese binnen einer Frist von zwei Wochen in die Antragsbeilagen und Gutachten Einsicht nehmen dürfen. Ab dem Zeitpunkt der Einreichung, bei Vollständigkeit der Unterlagen, hat die Baubehörde binnen drei Monaten bescheidmäßig zu entscheiden. Erst nach Rechtskraft des Bescheides darf mit dem Bauvorhaben begonnen werden.

Nach Bewilligung des Bauvorhabens ist spätestens mit der Anzeige des Baubeginns der Baubehörde der Bauführer bekannt zu geben.

Die Baubewilligung erlischt, wenn die Ausführung des bewilligten Bauvorhabens nicht

  • binnen 2 Jahren ab der Erlassung des letztinstanzlichen Bescheides begonnen wurde
  • binnen 5 Jahren ab Baubeginn fertiggestellt wurde.

Innerhalb von fünf Jahren ab Baubeginn muss der Baubehörde unaufgefordert die Fertigstellungsmeldung samt Bauführerbescheinigung, inklusive der in der Baubewilligung geforderten Nachweise und Befunde, vorgelegt werden.

Eine Verlängerung der Frist zur Vorlage der Fertigstellungsmeldung kann vor Ablauf der fünf Jahre über einen begründeten Antrag mit Formular beantragt werden.

Ablauf bewilligungspflichtiger Vorhaben im vereinfachten Verfahren (§ 15 NÖ Bauordnung)
Nachdem alle geforderten Unterlagen bei der Baubehörde eingelangt sind, werden diese einer Vorprüfung durch den Bausachverständigen unterzogen. Führt die Vorprüfung zu keinerlei Abweisung des Antrages, hat die Baubehörde binnen drei Monaten bescheidmäßig zu entscheiden.
Gemäß § 24 NÖ Bauordnung 2014 hat der Baubeginn innerhalb von zwei Jahren ab Erlassung des letztinstanzlichen Bescheides zu erfolgen.
Die Baubewilligung erlischt, wenn die Ausführung des bewilligten Bauvorhabens nicht

  • binnen 2 Jahren ab der Erlassung des letztinstanzlichen Bescheides begonnen wurde
  • binnen 5 Jahren ab Baubeginn fertiggestellt wurde.

Ist ein Vorhaben im Sinn des § 15 fertiggestellt, hat der Bauherr dies der Baubehörde anzuzeigen.

Eine Verhandlung mit Ortsaugenschein findet gemäß den Bestimmungen der NÖ Bauordnung nicht statt. Es kann jedoch durchaus vorkommen, dass die Behörde zur Beweisaufnahme einen Ortsaugenschein vornimmt.

Ablauf meldepflichtiger Bauvorhaben (§ 16 NÖ Bauordnung)
Der Meldung sind spätestens vier Wochen nach Fertigstellung eine Darstellung und Beschreibung bzw. Bescheinigungen, Befunde oder Berichte von befugten Fachleuten beizulegen, die die Eignung und fachgerechte Aufstellung bestätigen (z. B. für Heizkessel) und die das Vorhaben ausreichend dokumentieren.

Planung

Planerdaten

Links zur Landeshomepage über die NÖ. BAUORDNUNG und Spezialinfos:

Link NÖ. Bauordnung

Bauen und Wohnen - Infos der NÖLR zu diversen Bauangelegenheiten

Bauen und Wohnen: Service "Planerpaket für Architekten und Planer" (bzgl. laufender Verfahren BB/FLWP) in der Gemeinde.


Bausprechtag

Die Gemeinde Inzersdorf-Getzersdorf bietet gemeinsam mit dem Bausachverständigen Bausprechtage an.
Bitte um telefonische Voranmeldung unter +43 2782 83166 DW12.

Wir weisen darauf hin, dass bei einer etwaigen Einreichung zur Beurteilung der Antragsunterlagen seitens der Baubehörde, ein nichtamtlicher Sachverständiger beigezogen werden wird, um das Bewilligungsverfahren auch entsprechend rasch abhandeln zu können. Die Kosten dafür sind vom Bauwerber zu tragen.

Nach erfolgreicher Planung, kann das Bauvorhaben bei der Gemeinde eingereicht werden.

Formulare

Je nach Art des Bauvorhabens ist einer der folgenden Anträge mit den erforderlichen Einreichunterlagen im Bauamt vorzulegen:

Bewilligungspflichtige Bauvorhaben (§ 14 NÖ Bauordnung)

Ansuchen um einen Feststellungsbescheid (§ 70 (6) NÖ Bauordnung)

AGWR-Datenblatt

Ansuchen um Bauplatzerklärung

Rechtsmittelverzicht

Baubeginnsanzeige

Bauführerbekanntgabe

Bauführerwechsel

Fertigstellungsanzeige

Kontaktdaten im Bauvefahren

Gemeinde Inzersdorf-Getzersdorf
Dorfstraße 20, 3131 Inzersdorf
+43 2782 83166
Gemeinde Inzersdorf-Getzersdorf
www.inzersdorf-getzersdorf.gv.at

Bauamt
AL Peter Leitner, MPA, MBA
+43 2782 83166 12
leitner@inzersdorf-getzersdorf.at



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