Aufschließungsabgabe

Der Gemeinderat hat den Einheitssatz für die Aufschließungsabgabe ab 01.01.2026 mit Euro 600,00 festgesetzt.

Bauklassenkoeffizient = 1,25

Berechnung: Wurzel aus Fläche des Bauplatzgrundstückes x Bauklasse x Einheitssatz.

Beispiel: Bauplatz 500 m², Wurzel = 22,36 lfm Bauklassenkoeffizient = 1,25 22,36 x 1,25 x 450,00 = Euro 16.777

Aufschließungsabgabe § 38 Abs 6, NÖ. Bauordnung 1996 errechnet sich der Einheitssatz aus den durchschnittlichen Herstellungskosten einer 3,00 m breiten Fahrbahnhälfte, eines 1,25 m breiten Gehsteiges, der Oberflächenentwässerung und der Beleuchtung der Fahrbahnhälfte und des Gehsteiges pro Laufmeter. Dabei ist für die Fahrbahn eine mittelschwere Befestigung einschließlich Unterbau und für Fahrbahn und Gehsteig eine dauernd staubfreie Ausführung vorzusehen.

Förderung dazu siehe Beihilfen "Beihilfe an Bauwerber"