Bestandsänderungen zwischen Eigentumswohnungen

Allgemeine Informationen

Bestandsänderungen zwischen zwei Eigentumswohnungen, z.B. wenn eine Wohnungseigentümerin/ein Wohnungseigentümer ein Zimmer von einer Nachbarin/einem Nachbarn kauft, müssen verbüchert werden. Zuvor muss der Nutzwert in einem Gerichtsverfahren (Schlichtungsstellenverfahren) neu festgesetzt werden.

Zuständige Stelle

Das Bezirksgericht (→ BMJ), in dessen Sprengel sich die Liegenschaft befindet.

Erforderliche Unterlagen

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz

 


Gemeinde Inzersdorf-Getzersdorf
Dorfstraße 20, 3131 Inzersdorf, Tel. 02782/831 66, Fax 831 66-9
E-mail: gemeinde@inzersdorf-getzersdorf.at, Internet: www.inzersdorf-getzersdorf.gv.at