Sie befinden sich: Zentrum > Bürgerservice > Amtstafel

Namensänderung: Krankenversicherungsträger

Grundsätzlich ist der zuständige Krankenversicherungsträger über eine Namensänderung zu informieren:

Wenn Sie sich in einem aufrechten Arbeitsverhältnis befinden, erledigt die Änderungsmeldung Ihre Arbeitgeberin/Ihr Arbeitgeber. Wenn Sie Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beziehen (z.B. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Altersteilzeitgeld), erfolgt die Meldung durch das Arbeitsmarktservice (→ AMS). Somit trifft die Verständigungspflicht vor allem Landwirtinnen/Landwirte sowie Selbstständige.

Letzte Aktualisierung: 17. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

 


Gemeinde Inzersdorf-Getzersdorf
Dorfstraße 20, 3131 Inzersdorf, Tel. 02782/831 66, Fax 831 66-9
E-mail: gemeinde@inzersdorf-getzersdorf.at, Internet: www.inzersdorf-getzersdorf.gv.at