Sie befinden sich: Zentrum > Bürgerservice > Formulare

Grunddienstbarkeit

Sinnverwandter Begriff: Real- oder Prädialservitut

Die Dienstbarkeit an einer Liegenschaft wird Grunddienstbarkeit genannt und dient der besseren Nutzung des begünstigten Grundstücks. Das Recht steht der Eigentümerin/dem Eigentümer der begünstigten Liegenschaft zu.

Beispiel

  • Felddienstbarkeit oder Wegerecht

Hierbei hat eine bestimmte Grundeigentümerin/ein bestimmter Grundeigentümer das Recht, fremde Grundstücke zu überqueren, Vieh darüber zu treiben oder mit einem Fuhrwerk darüber zu fahren.

  • Weiderecht
Letzte Aktualisierung: 9. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

 


Gemeinde Inzersdorf-Getzersdorf
Dorfstraße 20, 3131 Inzersdorf, Tel. 02782/831 66, Fax 831 66-9
E-mail: gemeinde@inzersdorf-getzersdorf.at, Internet: www.inzersdorf-getzersdorf.gv.at