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Von der Gemeinde Inzersdorf-Getzersdorf werden folgende erstmalige Anschaffungen in Verbindung mit dem Einsatz alternativer Heizsysteme pro Liegenschaft in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses von € 400,00 gefördert:
Die erstmalige Errichtung von Photovoltaikanlagen pro Liegenschaft wird wie folgt gefördert:
bis 2 KWp € 200,00
von 2 - 6 KWp € 400,00
über 6 KWp € 600,00
für Nachrüstungen oder Vergrößerungen der Anlagen wird keine Förderung gewährt.
Gemäß § 35 Ziff. 1.NÖ Gemeindeordnung 1973, überträgt der Gemeinderat die Zuständigkeit für die Bewilligung der Beihilfe an den Bürgermeister.
Grundsätzlich besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf die genannten Förderungsmaßnahmen. Der Gemeinderat behält sich das Recht vor, in bestimmten Fällen keine Förderung oder in einer anderen Förderhöhe zu gewähren. Diese geänderten Richtlinien treten mit 01.04.2023 (Einreichdatum) in Kraft. Gleichzeitig tritt die Richtlinie gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 29.09.2015 außer Kraft.
Diese geänderten Richtlinien treten mit 01.04.2023 (Einreichdatum) in Kraft.
Ansuchen (formlos) beim GemeindeamtBeilagen: Rechnungskopie der Lieferfirma mit Zahlungsnachweis, Foto der AnlageWeitere Angaben: Bankverbindung Kontonummer, Bankleitzahl, Bankinstitut
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