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Info Kanalanschluss

Sehr geehrter Hausbesitzer!

 

Jedes Grundstück erhält grundsätzlich einen Kanalanschluss. Sollte ein weiterer Anschluss gewünscht werden, sind die Herstellungskosten vom Bauwerber selbst zu tragen. In der Nähe der Grundgrenze ist ein Kanalschacht herzustellen. Bei den Kanalschächten gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten.

 

A) Betonschacht:

Innendurchmesser mindestens 1000 mm Tiefe mindestens 1,2 Meter. Die Einstiegsöffnung muss einen Mindestdurchmesser von 60 cm aufweisen. Die Schachtabdeckung muss in Stahlbeton hergestellt sein.

 

B) Kunststoffschacht:

Der Handel bietet in letzter Zeit auch komplette Fertigschachtsysteme an. In diesem Fall sind keine Betonbauarbeiten erforderlich. Lediglich die Schachtabdeckung ist mit Beton zu fixieren. (Info über Lieferfirmen erhalten Sie per e-mail).

 

Die Kanalleitungen müssen einen Mindestdurchmesser von 150 mm aufweisen. Der Fertigstellungsanzeige ist ein Dichtheitsattest eines befugten Fachmannes vorzulegen.

 

Wie Anfangs beschrieben besteht ein Kanal – Trennsystem!

 

In den Schmutzwasserkanal dürfen keine Regenwässer gelangen da dieser Kanal wegen des geringen Querschnittes keine Regenwässer aufnehmen kann.

 

In den Regenwasserkanal dürfen keine Schmutzwässer gelangen, da die Regenwässer lediglich über einen Humusfilter in das Grundwasser abgeleitet werden.

 

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