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VERORDNUNG ÜBER DIE ERHEBUNG DER HUNDEABGABE
Der Gemeinderat der Gemeinde Inzersdorf-Getzersdorf beschließt aufgrund der Bestimmungen des NÖ Hundeabgabegesetzes 1979, LGBl. 3702, in der derzeit geltenden Fassung für das Halten von Hunden eine Abgabe wie folgt zu erheben:
Wird der Hund während des Jahres erworben, so ist die Hundeabgabe innerhalb eines Monats nach dem Erwerb zu entrichten. Für die folgenden Jahre ist die Hundeabgabe jeweils bis spätestens zum 15. Februar des laufenden Jahres ohne weitere Aufforderung zu entrichten.
Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2016 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Verordnung vom 13. Dezember 2010 außer Kraft.
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