NÖLR-Info F1-AS-112/007-2025
Dr. Josef Hyrtl-Waisenstiftung, Stiftung Waisenhaus, Josef Schönwald Ritter von Bingenheim-Waisenstiftung für öffentlich Bedienstete aus Niederösterreich und Wien, Irma Leistler’sche Stiftung für Mädchen aus NÖ.
Unverschuldet in Not geratene, behinderte oder sonst bedürftige Personen, minderjährige Waisen, schwer Augenkranke und Blinde, Lungenkranke, kranke minderjährige Mädchen oder geistig behinderte Frauen können bei der Abteilung Finanzen um Beihilfen ansuchen.
Eine Beihilfe kann einmalig pro Jahr beantragt werden. Die Mittel kommen aus einer gemeinnützigen NÖ. Beihilfenstiftung.
Details entnehmen sie bitte der PDF-Datei: