Bürgerbegutachtungsverfahren
Der Entwurf von Landesgesetzen bzw. Landesverordnungen wird einem Bürgerbegutachtungsverfahren unterzogen:
Möglichkeiten zur Einsichtnahme:
- jede Bezirkshauptmannschaft während der Amtsstunden
- Homepage der NÖ. Landesregierung unter: Homepage
Möglichkeiten zur Abgabe einer Stellungnahme:
- schriftlich an das Amt der NÖ. Landesregierung, Abteilung Landesamtsdirektion / Beratungsstelle, Landhausplatz 1, 3109 St.Pölten
- per Telefax unter der Fax-Nummer 02742 / 9005 - 13610 sowie
- per E-Mail an Mail